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- Alles zu den wichtigsten mietrechtlichen Problemkreisen -
Unser Verein möchte insbesondere "Hilfe zur Selbsthilfe" leisten. Unsere Mitglieder sollen also in die Lage versetzt werden, kleinere Probleme mit Ihrem/Ihrer VermieterIn weitgehend selbst lösen zu können. Damit Sie eine erste Einrodnung bekommen, welche Rechte Sie als MieterIn überhaupt haben, stellen wir zahlreiche Informationsblätter zu wichtigen Fragestellungen zur Verfügung.
Wichtig: Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer rechtlich beraten lassen. Unsere Informationsblätter ersetzen keine Rechtsberatung.
Zudem aktualisieren wir unsere Informationsblätter gerade – den gegenwärtigen Stand finden Sie stets am Seitenende des jeweiligen Schreibens.
Ihnen erscheint die Miete Ihrer neuen Wohnung zu hoch? Sie haben eine Mieterhöhung erhalten und wollen sich einmal informieren, wie genau VermieterInnen die Miete eigentlich erhöhen dürfen? Dann hilft Ihnen dieses Informationsblatt.
Viele MieterInnen erhalten regelmäßig eine Betriebskostenabrechnung. Doch was sind Betriebskosten überhaupt? Welche Betriebskosten dürfen auf den/die MieterIn umgelegt werden? Mehr Informationen hierzu erhalten Sie in diesem Informationsblatt.
Die Badewanne läuft aus, der Wind pfeift durch die Fensterrahmen, die Heizung ist ausgefallen? All dies kann einen Mietmangel darstellen. Unser Informationsblatt klärt Sie auf, was genau ein Mietmangel ist und welche Rechte MieterInnen in solchen Fällen grundsätzlich haben.
Gerade bei Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung ist häufig besonders umstritten, ob wirklich ein Mangel vorliegt oder der/die MieterIn z.B. zu wenig lüftet. Unser Informationsblatt geht auf Fragen hierzu näher ein.
Auch Lärm kann einen Mietmangel darstellen – allerdings nicht immer. Unser Informationsblatt gibt Ihnen speziell für Baulärm einen kurzen Überblick darüber, was in jedem Fall wichtig ist.
Die Wände sind fleckig, der Wasserhahn tropft - und Ihr/Ihre VermieterIn will, dass Sie die Kosten für die Reparatur selbst tragen? Damit kann Ihr/Ihre Vermieterin im Recht sein. In vielen Fällen ist er/sie das aber auch nicht. Unser Informationsblatt zeigt auf, wann Sie verpflichtet sein können, die Kosten für solche Reparaturen selbst zu tragen.
Insbesondere nach Beendigung eines Mietverhältnisses kann Streit um die Kaution entstehen. Z.B. weil der/die VermieterIn Schäden an der Wohnung behauptet und deshalb die Kaution einbehalten will. Doch was ist bei der Kaution eigentlich erlaubt und wie ist diese zurückzuzahlen? Unser Informationsblatt gibt erste Einblicke.
Ihr Wohnhaus soll verkauft werden oder wurde angeblich bereits verkauft? Sie fragen sich, an wen Sie nun Ihre Miete zahlen müssen und welche Rechte Sie haben? Nähere Einblicke hierzu gibt unser Informationsblatt. Aber auch hier gilt: Im Zweifelsfall lieber beraten lassen.
Sie interessiert, wer eigentlich EigentümerIn Ihrer Wohnung ist? Zum Beispiel, weil Ihre Wohnung angeblich verkauft wurde? Dies lässt sich herausfinden - grundsätzlich durch Einsicht in das Grundbuch. Unser Informationsblatt erklärt, wie das geht.
Sie haben ein Schreiben erhalten, dass Ihr Wohnhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll? Sie fragen sich, was das bedeutet – und was Ihre Optionen sind? Unser Informationsblatt gibt einen ersten Überblick.
Unseren Mitgliedern stellen wir auf Anfrage sehr gerne auch die unten genannten Vorlagen zur Verfügung – zum Ausdrucken und händischen Ausfüllen oder als .docx-Formular zum elektronischen Ausfüllen am PC. In unserer Geschäftsstelle händigen wir Ihnen alle Vorlagen auch gerne bereits ausgedruckt aus.
Mit unserer Vorlage können Sie Mietmängel anzeigen und Ihre Rechte geltend machen.
Mit dieser Vorlage können Sie Lärmbelastungen als möglichen Mietmangel genau dokumentieren.
Unser Heizprotokoll kann bspw. dem Nachweis dienen, dass Feuchtigkeit in der Wohnung nicht auf Ihr Heizverhalten zurückzuführen ist.
Unsere Vorlage für ein Lüftungsprotokoll können Sie nutzen, um nachzuweisen, dass Schimmelbildung nicht auf Ihr Lüftungsverhalten zurückzuführen ist.
Mit unserem Wohnungsübergabeprotokoll können Sie den Zustand Ihrer Wohnung bei Ein- wie auch Auszug dokumentieren.
Nachfolgend führen wir Ihnen weitere Einrichtungen auf, die im Zusammenhang mit mietrechtlichen Fragen und Problemen Informationen erteilen oder Unterstützung leisten können. Es handelt sich insbesondere um Behörden in Nürnberg. Ihr Angebot ergänzt sich mit unserem.
Das Sozialportal bezeichnet sich selbst als Suchmaschine für Beratung und Hilfe. Hier lässt sich nach verschiedenen Unterstützungsangeboten suchen.
Der Stab Wohnen der Stadt Nürnberg berät Sie zu den Themen Wohnungsbauförderung, Gemeinschaftliche Wohnformen, Quotenregelung für den geförderten Wohnungsbau, Zweckentfremdung, Wohnungspolitik und Wohnungsmarkt.
Marienstraße 6
3. Stock
90402 Nürnberg
Telefon 0911 / 2312604
Der Leerstandsmelder ermöglicht es AnwohnerInnen, Wohnungsleerstand in ihrer Umgebung selbst zu melden. Die Daten werden deutschlandweit erfasst. So soll Druck ausgeübt werden, gegen das Phänomen des Wohnungsleerstands vorzugehen.
Sofern Sie sich außerhalb unseres Vereins durch einen/eine RechtsanwältIn beraten lassen möchten, bevor Ihre Angelegenheit zu Gericht geht, können Sie Beratungshilfe beantragen. Diese soll den Zugang zu rechtlicher Beratung auch dann ermöglichen, wenn die Kosten für einen/eine AnwältIn ansonsten nicht erbracht werden können. In mietrechtlichen Angelegenheiten erhalten Sie als Mitglied unseres Vereins allerdings auch kostenlose Rechtsberatung bei uns.
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 32101
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/nuernberg/verfahren_02.php
Sofern Sie die Kosten für ein Gerichtsverfahrem nicht selbst aufbringen können und auch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann Ihnen ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zustehen. Darüber entschieden wird immer vom jeweiligen Prozessgericht wie z.B. dem Amtsgericht Nürnberg.
Den Antrag auf Prozesskostenhilfe füllt zumeist Ihr Rechtsanwalt/Ihre Rechtsanwältin mit Ihnen aus. Sie finden ihn aber auch hier:
Im Grundbuchamt kann Einsicht in das Grundbuch genommen werden und so z.B. ermittelt werden, wer EigentümerIn Ihrer Wohnung ist. Nähere Hinweise dazu finden Sie in unserem entsprechenden Informationsblatt.
Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 32101
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/nuernberg/verfahren_09.php
Dann erreichen Sie uns gerne hier:
Telefon: +49 911 397077
Fax: +49 911 9332713
E-Mail-Adresse: info@mhm-nbg.de
Adresse: Kirchenweg 61, 90419 Nürnberg (Google Maps oder Open Street Map)
Zu diesen Bürozeiten sind wir persönlich oder telefonisch erreichbar:
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