Nürnberger MieterInnengemeinschaft e.V.
Nürnberger MieterInnengemeinschaft e.V.

Korrespondenz

Schriftwechsel durch MhM

Mieter helfen Mietern sieht sich als Verein, der Hilfe zur Selbsthilfe leistet. Bei Schrift-wechsel mit dem Vermieter helfen wir unseren Mitgliedern in der Regel, indem wir Formulierungen an die Hand geben oder aufgesetzte Schreiben auf Richtigkeit der mietrechtlichen Inhalte überprüfen.

Unsere Mitglieder haben satzungsgemäß nur Anspruch auf Rechtsberatung und keinen Anspruch darauf, dass MhM sie mit der Korrespondenz gegenüber dem Vermieter / der Hausverwaltung etc. vertritt.

 

In Einzelfällen kann der Verein jedoch entscheiden, den Schriftwechsel zu übernehmen. Ein außergerichtlicher Schriftwechsel und die Vertretung durch den Verein werden generell nur dann übernommen, wenn wir es aus persönlichen oder taktischen Gründen für erforderlich erachten. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um eine juristisch komplizierte Angelegenheit handelt. Die Schreiben werden dann von den MitarbeiterInnen und Mitarbeitern in der Geschäftsstelle erstellt. Bitte erkundigen Sie sich hier telefonisch zu den Büroöffnungszeiten.

 

 

Gebühren

Wenn wir die Korrespondenz übernehmen, erhalten Sie jeweils Kopien unserer Schreiben sowie Kopien bei uns eingegangener Antworten. Wir teilen Ihnen dann mit, ob eine weitere Rücksprache erforderlich ist.

 

Ab dem 01.01.2024 werden von uns pro abgegrenzte Mietangelegenheit Gebühren für das erste Schreiben in Höhe von 8,- €/ normales Schreiben bzw. 10,- €/ Einwurfeinschreiben erhoben (Portokosten sind hierin enthalten). Für jeden weiteren Brief in derselben Angelegenheit fallen dann nur noch die Portokosten pro Anschreiben zur Zahlung an. Die Gebühr wird jeweils vor Ort in Bar entrichtet, bei vorliegender Einzugsermächtigung können wir die Gebühren auch vom Konto einziehen.

 

 

Auf Fristen achten!

Unsere Schreiben enthalten oftmals Fristen. Bitte setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung, wenn der Vermieter nicht reagiert und eine Frist überschritten wurde. Auch seitens der Gerichte, der Vermieter oder ihrer Anwälte werden regelmäßig Fristen gesetzt. Für die Überwachung und Einhaltung der Fristen sind Sie selbst verantwortlich.

Achten Sie also auf die Einhaltung der Fristen, da Ihnen ansonsten erhebliche rechtliche Nachteile entstehen können. Setzen Sie sich, wenn Ihnen Fristen gesetzt wurden, also umgehend mit uns in Verbindung, damit wir Sie über das erforderliche weitere Vorgehen beraten können.

Eine Überwachung der Fristen durch den Verein erfolgt nicht.

 

Mieter helfen Mietern Nürnberger MieterInnengemeinschaft e.V.
Kirchenweg 61
90419 Nürnberg
Telefon: +49 911 397077+49 911 397077
Fax: +49 911 9332713
E-Mail-Adresse:
Druckversion | Sitemap
© Mieter helfen Mietern Nürnberger MieterInnengemeinschaft e.V.

Anrufen

E-Mail

Anfahrt