Nürnberger MieterInnengemeinschaft e.V.
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Rechtsschutzversicherung

Mietrechtliche Auseinandersetzungen mit den Vermietern können zum Prozess führen


Mit einer Mietrechtsschutzversicherung entfällt das Kostenrisiko, wenn Sie von Ihrem Vermieter verklagt werden sollten oder – z.B. um Ihre Kaution zurückzuerhalten – den Anspruch gegen den Vermieter gerichtlich geltend machen müssten:

Egal ob Sie verklagt werden oder selbst klagen müssen, weil die aussergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg geführt haben, unsere Rechtsschutzversicherung übernimmt den Kostenschutz in Mietprozessen gegen den Vermieter.

 

Die Erfahrung zeigt: Der Abschluss dieser Prozesskostenversicherung bietet umfangreichen Schutz im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung und gibt mehr Sicherheit im Umgang mit dem Vermieter.
 

Wer ist versichert?
Das angemeldete Mitglied von MIETER HELFEN MIETERN, alle weiteren HauptmieterInnen derselben Wohnung, alle weiteren MitbewohnerInnen derselben Wohnung, wenn diese in der gleichen Sache und von derselben Anwältin/ demselben Anwalt vertreten werden. Die durch die Vertretung entstehenden geringfügigen Mehrkosten müssen allerdings selbst getragen werden.

 

Was ist versichert?
Die vom Mitglied selbst angemietete inländische Wohnung: Die Wohnung muss bei MHM als Versicherungsobjekt angegeben werden, für Zweitwohnungen ist eine weitere Mitgliedschaft zuzüglich Rechtsschutzbeitrag notwendig.
 

Bitte beachten Sie:

Die Rechtsschutzversichterung gilt nicht für gewerbliche Mietverträge!

 

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für jeden Rechtsschutzfall die Kosten bis zu 60.000,- €. Das versicherte Mitglied muss keine Selbstbeteiligung tragen. Im Streitfall vor Gericht weden sämtliche Prozesskosten übernommen:
Diese sind die Anwaltsgebühren sowie die Gerichtskosten inklusive Gutachterkosten.

 

Bitte beachten Sie:

Die Rechtsschutzversicherung bei MHM gilt ausschließlich für mietrechtliche Streitigkeiten: Vorgerichtliche Anwaltskosten außerhalb des Vereins trägt die Versicherung nicht.

 

 

Es besteht die übliche Wartefrist von 3 Monaten ab Anmeldung zur Gruppenversicherung .

Das bedeutet, dass Rechtsschutz für die Schadensfälle besteht, die nach Ablauf dieser Frist entstanden sind.

(Als Schadensfall gilt das Ereignis, das als Ursache des Rechtsstreits anzusehen ist.)

 

 

Wichtig:
Bevor Sie die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen können, muss in jedem Fall eine Beratung von den JuristInnen im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft bei MhM erfolgt sein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung

Merkblatt Rechtsschutzversicherung
RS Merkblatt Stand 2023 07.pdf
PDF-Dokument [107.7 KB]
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