
Unabhängig vom Sachverhalt oder von der Dringlichkeit des Problems empfehlen wir eine rechtzeitige Beratung durch unsere Juristinnen und Juristen, damit Sie genügend Zeit und Handlungsmöglichkeiten gegenüber Ihrem Vermieter haben.
Der erste Schritt ist in den meisten Fällen der Gang in eine unserer Beratungsstellen. Hier erfolgt die erste Beratung ohne Voranmeldung: Beratungszeiten siehe unter Beratungsstellen.
Die offene Beratung
Diese Beratung bieten wir in allen Beratungsstellen von MHM. Zu den festen Beratungszeiten haben Sie die Gelegenheit, nicht nur eine Mitgliedschaft abzuschließen, sondern sich auch gleich kompetente Hilfe und Rat geben zu lassen. Ihre Unterlagen bringen Sie am besten gleich mit. Die Juristinnen und Juristen beantworten Ihre Fragen, klären Sie über Ihre Rechte auf und helfen Ihnen bei der Formulierung eines Briefes.
Der Einzeltermin
Wenn sich Ihr Problem in der offenen Beratung nicht klären lässt oder Ihre Eigeninitiative nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat, erhalten Sie vom beratenden Juristen oder der Juristin die Empfehlung für einen Einzeltermin. Er wird in der Geschäftsstelle vereinbart und bedeutet die spezielle Betreuung und eventuell die Übernahme des Schriftverkehrs für Sie.
Betriebskosten und Heizkosten
Für die Überprüfung Ihrer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung bieten sich besonders die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle an. Die besonders undurchsichtigen oder umfangreichen Abrechnungen sollten nach vorheriger Absprache in einem Einzeltermin nachgerechnet werden. Informieren Sie sich in der Geschäftsstelle.
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